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Dez 10 2010

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Published by under Allgemein

Ganz so freiwillig ist der Staatsservice nicht, wenn sich der souveräne Staatsbürger der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft. Beispiel: Wir melden eine Satzungsänderung im Registergericht an. Da müssen wir zunächst einmal alle Dokumente zusammentragen, die seit hundert Jahren notwendig sind, um sich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Diese Dokumente schleppen wir nicht zum Gericht, denn das Gericht spricht nicht mit dem souveränen Bürger persönlich. Wir müssen es zu einem Notar schleppen.

Dieser Notar ist jetzt keineswegs eine Garantie dafür, dass nur Dokumente eingereicht werden, die die angelernte Rechtspflegerin beim Gericht auch sehen will. Aber: Es wird zunächst einmal eine Rechnung gestellt. Das heißt: Der Transport der Dokumente kostet erst einmal Notarsgebühr.

Jetzt dürfen wir warten, bis die Rechtspflegerin eine Rechtsmeinung zu unserem Konvolut ermittelt hat. Diese Rechtsmeinung bleibt das Geheimnis des Gerichts, bis sich einer unserer Rechtsvertreter direkt an das Registergericht wendet. Frage: Liebes Registergericht, warum dauert das so lange?

Die Nachfrage endet damit, dass das Registergericht zu der Zeit keine Person hat, die sich mit Genossenschaftsrecht auskennt. Dies will das Registergericht aber nicht nach außen kommunizieren, sondern schweigt. Auf Nachfrage werden dann Mängel moniert, die einzig und allein in der Unkenntnis des Gerichts begründet sind. Unser Rechtsvertreter muss dort die Unkenntnis aus dem Gehirn schütteln.

Jetzt droht, dass das Gericht dem unterwürfigen Freiwilligen nun eine Eintragung ins Register verkünden müsste, aber da ist der Gott der Datensicherheit vor. Aufgrund der Verfahren, die seit hundert Jahren vom Gericht angewendet wurden, ist nun auf einmal das Problem aufgetaucht, dass das Gericht die Übersicht über die tatsächlich gültigen Satzungen verloren hat. Mit derben Wortschwällen versehen und mit der Drohung wegen der langen verstrichenen Zeit die Eintragung ins Register zurückzuweisen, wird nun die aktuell gültige Satzung verlangt.

Dieses Dokument ist elektronisch einzureichen. Das könnte man selber machen, aber es wird empfohlen, dieses Dokument über den Notar einzureichen. Das kostet erstens wieder Gebühren und zweitens dauert es länger.

Für mich bedeutet freiwillige Gerichtsbarkeit nur eines: Gebührenmaschine zur Versorgung Unfähiger. Unfähige Juristen und deren Gehilfen. Der souveräne Bürger ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Jeder Politiker weiß es, denn die meisten Politiker sind Juristen. Und weil sie das wissen, tun sie nichts dagegen. Die Reichsdünkelverordnung verbietet es.

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